Behandlungskosten
Paulschale Behandlungskosten können wir leider hier nicht angeben, da diese sich nach Ihren idividuellen Bedürfnissen und Erfordernissen richten. Wir beraten Sie gern.
Allgemeine Hinweise für gesetzliche Versicherte:
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Leistungen gemäß Heilpraktiker Gebührenverzeichnis (GebüH). In Fragen von möglichen Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen, können wir Sie beraten.
Selbstverständlich erhalten Sie für Ihre Behandlungskosten oder Vorsorgeleistungen eine ordentliche Rechnung, zumeist als Jahresgesamtrechnung. Diese können Sie in Ihrer Steuererklärung als besondere Belastungen geltend machen.
Allgemeine Hinweise für privat Versicherte:
Sind Sie privat versichert oder haben Sie eine private Zusatzversicherung, so werden Ihre Behandlungskosten in der Regel erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein.
Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen.
Unsere Rechnungen richten sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Kostenträgers. Sie enthalten eine oder mehrere Diagnosen, so wie einen Leistungsschlüssel mit den verschiedenen Einzeleistungen und die Gebühren mit den jeweiligen Gebührenziffern nach GebüH.
Die Kostenerstattung durch die Versicherungen erfolgt unabhängig vom Behandlungsvertrag zwischen Heilpraktiker und Patient.